Was ist eine Stiftung?
Als Stiftung versteht man die dauerhafte Widmung einer Vermögensmasse für einen vom Stifter bestimmten, in der Regel gemeinnützigen Zweck. Welche Zwecke die Stiftung verfolgt und wie ihre innere Organisation aussieht, wird vom Stifter in der Satzung festgelegt. Stifter können Privatpersonen, Unternehmen oder der Staat sein. Einen interessanten Überblick liefert auch die Internet-Enzyklopädie Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung
Was ist eine Bürgerstiftung?
Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger. Sie setzt sich dauerhaft für das Gemeinwohl in einer Stadt oder einer Region ein und unterstützt bürgerschaftliches Engagement in all seiner Vielfalt. Dabei ist die Bürgerstiftung finanziell und politisch unabhängig und nicht an die Interessen einzelner Personen, Unternehmen oder Parteien gebunden.
Es gibt keine gesetzliche Definition für den Begriff Bürgerstiftung. Allerdings hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen mit dem Dokument 10 Merkmale einer Bürgerstiftung diese besondere Stiftungsform näher charakterisiert
Was unterscheidet die Bürgerstiftung von einem Verein?
Das Ziel einer Bürgerstiftung ist der Aufbau eines möglichst großen Stiftungsvermögens. Das Stiftungsvermögen ist fest angelegt und darf nicht angetastet werden. Nur die Zinserträge werden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet. Vereine dagegen müssen Spenden zeitnah verwenden.
Sind Spenden und Stiften denn das gleiche?
Nein. Spenden können direkt und zu 100 Prozent zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Zustiftungen fließen in das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten bleibt und aus dessen Erträgen gemeinnützige Zwecke gefördert werden. Zuwendungen an die Bürgerstiftung sind sowohl als Spenden als auch als Zustiftungen in das Stiftungsvermögen möglich.
Wo wird das Stiftungskapital angelegt?
Das Vermögen der Bürgerstiftung Barnim Uckermark ist in einem Sparkassenkapitalbrief bei der Sparkasse Barnim angelegt. Diese Form der Geldanlage ist risikofrei, es fallen keine Nebenkosten an.
Kann jeder Stifter werden?
Grundsätzlich kann jede natürliche und juristische Person Stifter werden, die die Satzungsziele der Bürgerstiftung bejaht. Der Vorstand behält sich jedoch die
Ablehnung von Zustiftungen von Personen und Vereinigungen vor, die antidemokratische Werte vertreten.
Wie kann ich Stifter werden?
Der einfachste Weg, Stifter zu werden, ist Ihre Zustiftung per Banküberweisung. Achten Sie bitte darauf, Ihre Zuwendung ausdrücklich mit dem Wort „Zustiftung“ zu kennzeichnen.
Wie hoch muss eine Zustiftung denn sein?
Zustiftungen in das Stiftungsvermögen sind in jeder Höhe möglich, es gibt keinen Mindestbeitrag. Bei kleineren Beträgen raten wir jedoch zu einer Spende, die direkt zur Zweckerfüllung verwendet werden kann. Ab einer Zustiftung von mindestens 500 Euro, die nach Absprache auch in Raten geleistet werden kann, können Sie der Stifterversammlung angehören.
Kann ich als Stifter Einfluss auf die Stiftungsarbeit nehmen?
Ja. Ab einer Zustiftung von mindestens 500 Euro können Sie der Stifterversammlung angehören. Die Stifterversammlung ist das Gremium zur demokratischen Kontrolle der Stiftungsarbeit. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Stiftungsvorstand und können Einfluss auf die Schwerpunkte der Stiftungstätigkeit nehmen.
Was fördert die Bürgerstiftung?
Die Bürgerstiftung fördert sorgfältig ausgewählte Projekte, Vorhaben und Veranstaltungen von Vereinen und Bildungseinrichtungen im Barnim und der Uckermark. Unsere aktuellen Förderschwerpunkte sind Projekte zur Demokratieerziehung, Bildungsprojekte in Kindergärten, Initiativen von Kindern und Jugendlichen, generationenübergreifende Projekte sowie Projekte, die Kinder und Jugendliche für gesellschaftliches Engagement gewinnen.
Sind Spenden und Zustiftungen steuerlich absetzbar?
Ihre Zuwendungen an die Bürgerstiftung sind im Rahmen des steuerlichen Höchstbetrages abziehbar. Gern senden wir Ihnen ein Merkblatt mit einer genauen Übersicht über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Kann ich auch regelmäßig stiften und spenden?
Ja. Wenn Sie die Bürgerstiftung regelmäßig mit einem bestimmten Betrag unterstützen möchten, können Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten oder Sie erteilen uns eine entsprechende Einzugsermächtigung.
Kann ich eine eigene Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung gründen?
Unter dem Dach der Bürgerstiftung können Sie Ihre eine eigene treuhänderische Stiftung errichten. Die Mindestsumme zur Gründung Ihrer Stiftung beträgt 10.000 Euro. Da das Stiftungsvermögen fest angelegt ist und nur die Zinserträge zur Zweckverwirklichung genutzt werden dürfen, empfehlen wir jedoch eine höhere Summe. Sie können das Vermögen Ihrer Stiftung aber auch durch spätere Zustiftungen aufstocken.
Wer garantiert mir die Vertrauenswürdigkeit der Bürgerstiftung?
Dem Vorstand der Bürgerstiftung gehören vertrauenswürdige Personen aus dem öffentlichen Leben der Region an. Die Arbeit des Vorstandes wird durch den Stiftungsrat und die Stifterversammlung kontrolliert. Die Stiftung unterliegt außerdem der staatlichen Aufsicht durch das Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg und durch das Finanzamt Eberswalde. Die Bürgerstiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
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