In den letzten Jahren hat der Fonds jährlich zwischen 1.000 und 1.400 Euro an Beihilfen vergeben können. Die Beihilfen werden als mildtätige Zuwendungen gewährt, manchmal auch als zinslose Darlehen. Einige Beispiele:
Die 16-jährige Slava* wohnte im Übergangswohnheim Althüttendorf und ging seit kurzem in Britz zur Schule. Als ihre Eltern in Eberswalde eine Wohnung fanden, hätte sie automatisch die Schule wechseln müssen. Ein Schulwechsel wäre für sie sehr hart gewesen, da sie sich gerade eingelebt und erste Freundschaften geschlossen hatte. Mit Hilfe des Nothilfefonds konnte sich das Mädchen eine Monatskarte kaufen, um täglich in ihre alte Schule zu fahren. Somit konnte ihr ein Schulwechsel erspart werden.
* Die Namen wurden zum Schutz der Personen verändert. |
Herr Halisov* kam schwer traumatisiert aus Tschetschenien. Da er aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage war, sein Verfolgungsschicksal zu schildern, wurde er als Simulant abgestempelt. Nur mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwaltes konnte der Fall richtig gestellt werden. Die erste Rate für den Rechtsanwalt finanzierte der Nothilfefonds.
Familie Gülüm* war gezwungen, gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Flucht und Migration zu klagen. Aufgrund ihrer familiären und finanziellen Situation – sie haben Kinder, aber keine Arbeit – waren sie nicht in der Lage, die Verwaltungsgebühren zu bezahlen. Ein Zuschuss des Nothilfefonds konnte der Familie helfen. Die Familie hat heute ein Bleiberecht.
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