Stifterversammlung
Die Stifterinnen und Stifter können in der Stifterversammlung Einfluss auf die Stiftungstätigkeit nehmen. Die Mitglieder der Stifterversammlung wählen den Vorstand, nehmen den Jahresabschluss entgegen und bestimmen die Schwerpunkte der Stiftungstätigkeit mit. Der Stifterversammlung gehören die Gründungsstifter an, sowie Personen mit einer Zustiftung von mindestens 500 Euro. Die Zugehörigkeit ist freiwillig.
Vorstand
Der Vorstand legt im Rahmen des Stiftungszweckes die konkreten Ziele und Prioritäten fest, sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates, für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens und befindet über die Verwendung der Stiftungsmittel.
Dem Vorstand gehören an:
Prof. Dr. Viktoria Enzenhofer,
Vorsitzende
Professorin für Wirtschaftsrecht
Johanna Funk
Studienrätin
Prof. Dr. Ulrich Schwarz
Professor für Verfahrenstechnik
Helga Thomé,
Dipl.-Ing. Landschaftsnutzung und Naturschutz
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsorgan der Bürgerstiftung. Er wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke, prüft den Wirtschaftplan, bestätigt den Jahresabschluss und den Tätigkeitsbericht der Stiftung.
Dem Stiftungsrat gehören an:
Uta Leichsenring, Vorsitzende
Polizeipräsidentin a. D., Leiterin der Außenstelle Halle der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR
Anetta Kahane
Vorsitzende des Vorstandes der Amadeu Antonio Stiftung
Christian Petry
Geschäftsführer der Freudenberg Stiftung
Roland Resch
Minister a. D., Leiter des Naturparks Uckermärkische Seen
Gerhard Popien
Studienrat
Geschäftsführung
Die Geschäftsführerin wurde durch den Vorstand mit der Führung der laufenden Geschäfte betraut.
Helga Thomé,
Dipl.-Ing. Landschaftsnutzung und Naturschutz
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